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Zu den Bauvermessungen zählen alle bauvorbereitenden und baubegleitenden Vermessungen. Die bauvorbereitenden Vermessungen bieten ein Höchstmaß an Planungssicherheit, während die baubegleitenden Vermessungen die geometrisch eindeutige Übertragung der Planung in die Örtlichkeit gewährleisten.
Zu jedem Bauantrag gehört ein Lageplan. Der Lageplan enthält eine Vielzahl von Informationen, die für die Beurteilung des Bauvorhabens benötigt werden. Welchen Inhalt und welche förmliche Qualität ein solcher Lageplan haben muss, hängt von den Ansprüchen des Planers und Bauherrn, ganz besonders aber von den Vorgaben der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO NW) ab.
Der Amtliche Lageplan ist bei bestimmten Grundstückssituationen zwingend vorgeschrieben. Er darf nur von den Katasterbehörden und den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren angefertigt werden, die diesen Plan mit öffentlichem Glauben beurkunden.
GROBABSTECKUNGBei Baubeginn werden die bestimmenden Gebäudeachsen in die Örtlichkeit übertragen. Hierdurch ist gewährleistet, dass die planungsrechtlichen Vorgaben geometrisch eindeutig umgesetzt werden. Zusätzlich hat der Bauherr die Gewähr, dass die gesetzlich vorgegebenen Grenzabstände eingehalten sind. Ergänzend ist es in vielen Fällen sinnvoll, bereits vor Beginn der Tiefbauarbeiten das Gebäude abstecken zu lassen, um unnötigen Erdaushub zu vermeiden.
Die Grobabsteckung ist eine ergänzende Absteckung zur Feinabsteckung. Sie dient dazu, zunächst die Tiefbauarbeiten mit der notwendigen Genauigkeit durchzuführen, um anschließend die Feinabsteckung für den Hochbau in der Baugrube ausführen zu können.
Ist die Baugrube ausgehoben, werden Schnurgerüste geschlagen. Auf diese wird die genaue Lage der Außenkanten des geplanten Gebäudes übertragen und mit Nägeln gekennzeichnet. Der Polier wird dann zwischen den Nägeln Schnüre spannen, die ihm die Lage der Gebäudeseiten anzeigen. Auf Wunsch werden wir anstatt der Gebäudeaußenkanten die Gebäudeachsen abstecken. Für die Tiefbauarbeiten ist es in vielen Fällen sinnvoll, vor der Gebäudefeinabsteckung eine Grobabsteckung durchführen zu lassen
Zur Kostendämpfung können bereits aus Planungsdaten die Erdmassen ermittelt werden, die im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme bewegt werden.
Insbesondere als Abrechnungsgrundlage empfiehlt sich eine neutrale Massenermittlung.
Kontakt
Wullener Feld 7, 58454 Witten, Deutschland
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